Skip to main content
Treppenaufgang
Wirtschaftsprüfung

Unternehmensbewertung

Es gibt zahlreiche Anlässe für eine Unternehmensbewertung, unter anderem der Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Akquisitionen, Management Buy-Out, Verschmelzungen oder Bewertungen für erbschaftsteuerliche Zwecke. Wir unterstützen Sie bei der auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Wertfindung.

Transaktions­bezogene Bewertung

Eine zuverlässige und unabhängige Bewertung ist die Basis jeder gewinn­bringenden Unternehmens­transaktion. Der Unternehmens­wert ist der ausschlag­gebende Faktor für den Kaufpreis. Wir beurteilen für Sie mittels Markt- und Wettbewerbs­analysen die aktuelle Lage des Unter­nehmens am Markt sowie zukünftige Entwicklungs­potentiale. Diese Informationen dienen Ihnen nicht nur als Entscheidungs­grundlage, sondern auch als wertvolle Basis für Preis­verhandlungen. Außerdem führen wir im Rahmen des Erwerbs eines Unter­nehmens Kauf­preis­allokationen für Sie durch.

Fairness Opinion

Als Geschäfts­führer tragen Sie die Verantwortung für die Entwicklung Ihres Unter­nehmens und damit für die Anteils­eigner. Daher müssen Sie gut fundierte Entscheidungen treffen, um eventuelle Haftungs­fälle zu vermeiden. Wir unter­stützen Sie hierbei durch Angemessen­heits­beurteilungen, insbesondere in Bezug auf Transaktions­preise. Sie erhalten von uns eine unabhängige Stellung­nahme, die Sie gegenüber Ihren Anteils­eignern vor Haftungs­risiken schützen kann.

Bewertung für steuerliche Zwecke

Das deutsche Steuerrecht enthält zahlreiche Vorschriften, die eine Wertermittlung erforderlich machen. Beispiele für Bewertungsanlässe sind die Bewertung von Anteilen für Zwecke der Erbschaftsteuer, steuerbedingte gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen oder die Bestimmung von Verrechnungspreisen. Wir stehen Ihnen als objektiver Gutachter zur Seite und bieten Ihnen eine für die Finanzbehörden nachvollziehbare Dokumentation unserer Wertfindung. Auf diese Weise minimieren Sie das Risiko für zukünftige Steuernachzahlungen durch Wertanpassungen seitens der Finanzbehörden.

Bewertung immaterieller Vermögens­werte

Ihre Marke, Patente oder Ihr Kunden­stamm sind immaterielle Vermögens­werte, denen im Bewertungs­fall ebenso ein Wert zugeordnet werden muss wie materiellen Gegen­ständen. Da man sich bei der Bewertung in diesen Fällen selten auf einen Kauf­preis stützen kann, erfordert diese die Anwendung spezieller Bewertungs­methoden, beispiels­weise kapital­wert­orientierter oder kosten­orientierter Verfahren. Wir führen für Sie die Bewertung immaterieller Gegenstände nach dem Bewertungs­standard IDW S 5 durch.

Unsere Leistungen im Bereich Unternehmens­bewertung im Überblick

  • Bewertungen nach IDW S 1

  • Unternehmens­bewertung im Rahmen einer Trans­aktion

  • Kaufpreis­allokation, Purchase Price Allocation (PPA)

  • Fairness Opinion

  • Bewertungen von Unter­nehmen und Unternehmens­teilen für bilanzielle und steuer­liche Zwecke

  • Bewertung immaterieller Vermögens­werte nach IDW S 5

  • Erstellung von Werthaltig­keits­bescheinigungen

  • Erstellung gericht­licher und außer­gericht­licher Gutachten