Unternehmensbewertung
Es gibt zahlreiche Anlässe für eine Unternehmensbewertung, unter anderem der Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Akquisitionen, Management Buy-Out, Verschmelzungen oder Bewertungen für erbschaftsteuerliche Zwecke. Wir unterstützen Sie bei der auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Wertfindung.
Transaktionsbezogene Bewertung
Eine zuverlässige und unabhängige Bewertung ist die Basis jeder gewinnbringenden Unternehmenstransaktion. Der Unternehmenswert ist der ausschlaggebende Faktor für den Kaufpreis. Wir beurteilen für Sie mittels Markt- und Wettbewerbsanalysen die aktuelle Lage des Unternehmens am Markt sowie zukünftige Entwicklungspotentiale. Diese Informationen dienen Ihnen nicht nur als Entscheidungsgrundlage, sondern auch als wertvolle Basis für Preisverhandlungen. Außerdem führen wir im Rahmen des Erwerbs eines Unternehmens Kaufpreisallokationen für Sie durch.
Fairness Opinion
Als Geschäftsführer tragen Sie die Verantwortung für die Entwicklung Ihres Unternehmens und damit für die Anteilseigner. Daher müssen Sie gut fundierte Entscheidungen treffen, um eventuelle Haftungsfälle zu vermeiden. Wir unterstützen Sie hierbei durch Angemessenheitsbeurteilungen, insbesondere in Bezug auf Transaktionspreise. Sie erhalten von uns eine unabhängige Stellungnahme, die Sie gegenüber Ihren Anteilseignern vor Haftungsrisiken schützen kann.
Bewertung für steuerliche Zwecke
Das deutsche Steuerrecht enthält zahlreiche Vorschriften, die eine Wertermittlung erforderlich machen. Beispiele für Bewertungsanlässe sind die Bewertung von Anteilen für Zwecke der Erbschaftsteuer, steuerbedingte gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen oder die Bestimmung von Verrechnungspreisen. Wir stehen Ihnen als objektiver Gutachter zur Seite und bieten Ihnen eine für die Finanzbehörden nachvollziehbare Dokumentation unserer Wertfindung. Auf diese Weise minimieren Sie das Risiko für zukünftige Steuernachzahlungen durch Wertanpassungen seitens der Finanzbehörden.
Bewertung immaterieller Vermögenswerte
Ihre Marke, Patente oder Ihr Kundenstamm sind immaterielle Vermögenswerte, denen im Bewertungsfall ebenso ein Wert zugeordnet werden muss wie materiellen Gegenständen. Da man sich bei der Bewertung in diesen Fällen selten auf einen Kaufpreis stützen kann, erfordert diese die Anwendung spezieller Bewertungsmethoden, beispielsweise kapitalwertorientierter oder kostenorientierter Verfahren. Wir führen für Sie die Bewertung immaterieller Gegenstände nach dem Bewertungsstandard IDW S 5 durch.
Unsere Leistungen im Bereich Unternehmensbewertung im Überblick
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Bewertungen nach IDW S 1
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Unternehmensbewertung im Rahmen einer Transaktion
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Kaufpreisallokation, Purchase Price Allocation (PPA)
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Fairness Opinion
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Bewertungen von Unternehmen und Unternehmensteilen für bilanzielle und steuerliche Zwecke
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Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IDW S 5
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Erstellung von Werthaltigkeitsbescheinigungen
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Erstellung gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachten