Sie sind heute auch Unternehmer und müssen neben Ihrer medizinischen Qualifikation auf betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse zurückgreifen, für deren Erwerb gar keine Zeit ist. Die steuerliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und nichtärztlichen Heilberuflern setzt Erfahrung voraus und Kenntnis des Berufsrechts, der Zulassung und des Gebührenrechts. Wir begleiten Sie vom Beginn Ihrer Tätigkeit an oder übernehmen die Vertretung Ihrer Interessen zu jedem Zeitpunkt Ihrer Praxisentwicklung.
Wir beraten seit langem insbesondere Ärzte, die sich auf TCM, Akupunktur und/oder Homöopathie spezialisiert haben, Plastische Chirurgen, Radiologen, Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Apotheker.
Wir beraten umfassend. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungskatalog:
- Planung einer Praxisneugründung oder -übernahme
- Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung z.B. der steuerlichen Besonderheiten bei der Anstellung von Ärzten, individuelle Auswertungen der Buchhaltung für Ärzte mit speziellen Kontenrahmen
- Abrechnung nach EBM/GOÄ bzw. BEMA/GOZ
- Liquiditätsplanung, Rentabilitätsanalyse, Abrechnungsprüfung
- komplexes Risiko Umsatzsteuer und Gewerbesteuer: Vermeidungs- und Vorsorgestrategien
- Einrichtung und Aufbau von Selbstzahlerleistungen (IGeL)
- vorsorglicher Vermögensschutz
- Praxisaufgabe/-veräußerung (Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen)
Unser besonderer Service für Sie:
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Wir sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der steuerberatenden Fachberater Heilberufe/Gesundheitswesen e.V. und haben somit unsere besondere Qualifikation zur Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Heilhilfsberufen (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen usw.), Apothekern und Pflegeeinrichtungen unter Beweis gestellt.