Skip to main content
  • Eingangsbereich mit Mooswand und bkb Logo
    Steuerberatung

    Internationales Steuerrecht

    Sie wollen im Ausland investieren, als ausländisches Unter­nehmen in Deutsch­land aktiv werden oder grenz­überschreitend arbeiten? Was auch immer Sie vorhaben – bei inter­nationalen Geschäften müssen viele steuer­liche Besonder­heiten beachtet werden.

Internationales Steuer­recht – eine komplexe Materie mit viel­fältigen Fall­stricken

Grenz­über­schreitende Sach­verhalte gewinnen im Zuge der voran­schreitenden Globalisierung der Wirtschaft stetig an Bedeutung. Längst agieren nicht mehr nur große Konzerne inter­national. Auch viele kleine und mittel­ständische Unter­nehmen errichten Betriebs­stätten oder Tochter­gesellschaften im Ausland. Privat­personen haben ebenfalls immer häufiger einen Auslands­bezug, etwa durch den Erwerb einer ausländischen Ferien­wohnung oder der Entsendung als Arbeit­nehmer ins Ausland.

Doch ganz gleich, ob Unter­nehmen oder Privat­person, ob Inländer oder Ausländer – mit dem Grenz­übertritt wird eine Auseinander­setzung mit den komplexen Anforderungen und Fall­stricken des internationalen Steuer­rechts unvermeidlich. Dessen recht­licher Rahmen verschärft sich durch nationale oder supra­nationale Maßnahmen stetig. Das gilt umso mehr, als die Finanz­verwaltungen nahezu sämtlicher Staaten ihr Steuer­aufkommen sichern und gar erhöhen müssen und sich daher zunehmend auf grenz­überschreitende Sach­verhalte fokussieren.

Sehr schnell ergeben sich daher bei der Planung von grenz­über­schreitenden Vorhaben komplexe steuer­liche Fragen: Wie gestalte ich die Expansion meines Unter­nehmens ins Ausland am besten? Was muss ich bei Lieferungen an ausländische Kunden, was bei Verrechnungs­preisen innerhalb meiner Unternehmens­gruppe beachten? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei einem Wegzug aus Deutsch­land? Wie kann eine Doppel­besteuerung vermieden werden?

Zertifizierte Expertise im inter­nationalen Steuer­recht mit einem starken Netzwerk

Wir helfen Ihnen dabei, Licht ins Dunkel des inter­nationalen Steuer­rechts zu bringen, geben Gestaltungs­empfehlungen und weisen Sie auf etwaige Risiken hin. Wir unter­stützen Sie bei Inbound-Investitionen im Inland ebenso wie bei Outbound-Investitionen im Ausland. Wir beraten Sie bei Ihrer grenz­über­schreitenden Berufs­tätigkeit sowie bei Erbfällen und Schenkungen im inter­nationalen Kontext.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Außen­steuer­recht und bei der Anwendung von Doppel­besteuerungs­abkommen. Nach Absolvierung umfassender Lehr­gänge sind wir von der Steuer­berater­kammer als Fachberater für inter­nationales Steuer­recht geprüft und bestellt. Mit INPACT – einer global tätigen Gruppe unabhängiger Wirtschafts­prüfer und Steuer­berater – verfügen wir zudem über ein starkes und kompetentes Netzwerk und können so auf das Know-how unserer Kollegen aus rund 140 Partner­unternehmen in über 70 Ländern zurückgreifen.

Unsere Leistungen im inter­nationalen Steuer­recht im Überblick

Outbound-Steuerberatung für Unternehmen
  • Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

  • Gewinn­abgrenzung bei Auslands­betriebs­stätten

  • Entstrickungs­besteuerung

  • Hinzurechnungs­besteuerung bei Beteiligung an Auslands­gesell­schaften

  • Unter­stützung bei Verrechnungs­preis­dokumen­tationen

  • Entwicklung grenz­über­schreitender Unternehmens­strukturen

  • Umsatzsteuer bei grenz­über­schreitenden Leistungen

Inbound-Steuerberatung für Unternehmen
  • Besteuerung von deutschen Betriebs­stätten und Nieder­lassungen

  • Gründung oder Beteiligung von/an Inlands­gesell­schaften

  • Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellen­steuer

Outbound-Steuerberatung für Privat­personen
  • Vermeidung einer Doppel­besteuerung

  • Besteuerung von Immobilien im Ausland

  • Vermeidung der Wegzugs­steuer bei Wohnsitz­verlagerung ins Aus­land oder im Erbfall

  • Hinzurechnungs­besteuerung bei Beteiligung an Auslands­gesell­schaften

  • Besteuerung und Aufteilung des Arbeits­lohns bei Entsendung/Auslandse­insätzen

  • Behandlung und Gestaltung von Abfindungen

  • Besteuerung ausländischer Kapital­erträge

  • Erbschaft­steuerliche Würdigung internationaler Erbfälle und Schenkungen

Inbound-Steuerberatung für Privat­personen/Expatriates
  • Steuer­beratung zu Doppel­besteuerungs­abkommen

  • Besteuerung von Immobilien in Deutsch­land

  • Besteuerung und Aufteilung des Arbeits­lohns bei Beschäftigung in Deutsch­land

  • Behandlung und Gestaltung von Abfindungen

  • Besteuerung von Renten und Alters­bezügen aus Deutsch­land

  • Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellen­steuer

  • Erbschaft­steuer­liche Würdigung von Erbfällen mit Bezug nach Deutsch­land