Internationales Steuerrecht
Sie wollen im Ausland investieren, als ausländisches Unternehmen in Deutschland aktiv werden oder grenzüberschreitend arbeiten? Was auch immer Sie vorhaben – bei internationalen Geschäften müssen viele steuerliche Besonderheiten beachtet werden.
Internationales Steuerrecht – eine komplexe Materie mit vielfältigen Fallstricken
Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen im Zuge der voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft stetig an Bedeutung. Längst agieren nicht mehr nur große Konzerne international. Auch viele kleine und mittelständische Unternehmen errichten Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften im Ausland. Privatpersonen haben ebenfalls immer häufiger einen Auslandsbezug, etwa durch den Erwerb einer ausländischen Ferienwohnung oder der Entsendung als Arbeitnehmer ins Ausland.
Doch ganz gleich, ob Unternehmen oder Privatperson, ob Inländer oder Ausländer – mit dem Grenzübertritt wird eine Auseinandersetzung mit den komplexen Anforderungen und Fallstricken des internationalen Steuerrechts unvermeidlich. Dessen rechtlicher Rahmen verschärft sich durch nationale oder supranationale Maßnahmen stetig. Das gilt umso mehr, als die Finanzverwaltungen nahezu sämtlicher Staaten ihr Steueraufkommen sichern und gar erhöhen müssen und sich daher zunehmend auf grenzüberschreitende Sachverhalte fokussieren.
Sehr schnell ergeben sich daher bei der Planung von grenzüberschreitenden Vorhaben komplexe steuerliche Fragen: Wie gestalte ich die Expansion meines Unternehmens ins Ausland am besten? Was muss ich bei Lieferungen an ausländische Kunden, was bei Verrechnungspreisen innerhalb meiner Unternehmensgruppe beachten? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei einem Wegzug aus Deutschland? Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?
Zertifizierte Expertise im internationalen Steuerrecht mit einem starken Netzwerk
Wir helfen Ihnen dabei, Licht ins Dunkel des internationalen Steuerrechts zu bringen, geben Gestaltungsempfehlungen und weisen Sie auf etwaige Risiken hin. Wir unterstützen Sie bei Inbound-Investitionen im Inland ebenso wie bei Outbound-Investitionen im Ausland. Wir beraten Sie bei Ihrer grenzüberschreitenden Berufstätigkeit sowie bei Erbfällen und Schenkungen im internationalen Kontext.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Außensteuerrecht und bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Nach Absolvierung umfassender Lehrgänge sind wir von der Steuerberaterkammer als Fachberater für internationales Steuerrecht geprüft und bestellt. Mit INPACT – einer global tätigen Gruppe unabhängiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – verfügen wir zudem über ein starkes und kompetentes Netzwerk und können so auf das Know-how unserer Kollegen aus rund 140 Partnerunternehmen in über 70 Ländern zurückgreifen.
Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht im Überblick
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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
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Gewinnabgrenzung bei Auslandsbetriebsstätten
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Entstrickungsbesteuerung
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Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligung an Auslandsgesellschaften
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Unterstützung bei Verrechnungspreisdokumentationen
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Entwicklung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen
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Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen
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Besteuerung von deutschen Betriebsstätten und Niederlassungen
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Gründung oder Beteiligung von/an Inlandsgesellschaften
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Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellensteuer
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Vermeidung einer Doppelbesteuerung
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Besteuerung von Immobilien im Ausland
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Vermeidung der Wegzugssteuer bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder im Erbfall
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Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligung an Auslandsgesellschaften
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Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Entsendung/Auslandseinsätzen
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Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
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Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
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Erbschaftsteuerliche Würdigung internationaler Erbfälle und Schenkungen
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Steuerberatung zu Doppelbesteuerungsabkommen
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Besteuerung von Immobilien in Deutschland
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Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Beschäftigung in Deutschland
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Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
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Besteuerung von Renten und Altersbezügen aus Deutschland
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Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellensteuer
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Erbschaftsteuerliche Würdigung von Erbfällen mit Bezug nach Deutschland