Deutschland ist bei richtiger Gestaltung ein Steuerparadies für Immobilieneigentümer. Eine clevere und zukunftsorientierte Gestaltung von Immobilieninvestitionen sichert Steuervorteile und garantiert einen weitgehend steuerfreien Vermögensaufbau. Doch es drohen auch Gefahren: Schnell kann eine Investition in die Gewerblichkeit abrutschen oder eine Umsatzsteuer wider Erwarten nicht als Vorsteuer abziehbar sein.
Da in der Immobilienbesteuerung viele komplexe Aspekte zu beachten sind, ist eine kompetente und umfassende Unterstützung durch erfahrene Steuerberater unerlässlich. Andernfalls droht steuerlicher Schiffbruch bei Bau, Erwerb, Bewirtschaftung, Verkauf und Übertragung von Immobilien. Als zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH) verfügen wir über das erforderliche Know-how.
Gleichgültig, ob Sie ein Eigenheimbesitzer, privater Kapitalanleger oder Immobilienunternehmen sind – wir beraten Sie in allen steuerlichen Einzelfragen rund um das Thema Immobilie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung für Ihr Vorhaben, um für Sie die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer zu optimieren.
Bei Immobilientransaktionen und -umschichtungen unterstützen wir Sie mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und beraten Sie zur Strukturierung, zur Gründung und Gestaltung von Immobiliengesellschaften, zu Steuerklauseln in Kaufverträgen und in Finanzierungsfragen.
Wir helfen Immobilienverkäufern, zu zahlende Ertragsteuern, etwa durch private Spekulationsgeschäfte, einen gewerblichen Grundstückshandel oder den Verlust der Gewerbesteuerfreiheit von Grundstückserträgen zu vermeiden. Bei der Beratung von Immobilienkäufen legen wir den Fokus darauf, die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer zu senken, die Investition als Privatvermögen zu strukturieren oder aber im Falle von Betriebsvermögen eine Befreiung von der Gewerbesteuer zu erlangen, die Abschreibungsmöglichkeiten zu optimieren und eine steuerliche Förderung zu erhalten.
Weiterhin beraten wir Sie zu vertraglichen Umsatzsteuerklauseln zur Vermeidung von ansonsten für beide Transaktionsparteien drohende Umsatzsteuerschäden.
Darüber hinaus übernehmen wir natürlich die laufende Deklaration Ihrer Immobilieneinkünfte, sei es durch Erstellung der Anlage V im Rahmen der Einkommensteuererklärung privater Kapitalanleger oder durch Erstellung der Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für Immobiliengesellschaften. Dabei haben wir stets die optimale Ausnutzung von Wahlrechten und Gestaltungsspielräumen im Blick.
Dank unserer mehrfach vom Handelsblatt ausgezeichneten Expertise im Fachgebiet Erben und Schenken sind wir darüber hinaus in der Lage, die steueroptimale Übertragung Ihrer Immobilie auf die nächste Generation zu gestalten, ggf. unter Vorbehalt des Wohnrechts oder Nießbrauchs oder mit Errichtung eines Familien-Pools. Selbstverständlich erstellen wir auch die entsprechende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung für Sie.
Steuerliche Optimierung Ihres Immobilienbestands
Steuerliche Strukturierung von Immobilientransaktionen (Kauf und Verkauf)
Steuerklauseln in Kaufverträgen (Asset-Deal, Share Deal)
Grunderwerbsteuerliche Strukturierung
Beratung zum gewerblichen Grundstückshandel
Beratung zur steuerlichen Förderung von Mietwohnungsneubau
Beratung zur steuerlichen Förderung von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Beratung zur steuerlichen Förderung von Baudenkmälern
Erstellung der Einkommensteuererklärung für Vermieter
Erstellung von Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Grundstücksgesellschaften
Umsatzsteuerliche Spezialberatung rund um das Thema Immobilie
Steuerliche Bewertung von Immobilien
Steuerliche Vermögensnachfolgeberatung rund um die Theman Immobilie, Nießbrauch, Familien-Pool
Erstellung von Grundsteuererklärungen
Speyer, Mannheim, Bensheim, Ludwigshafen, Landau