Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern
Umsatzsteuer und Zölle müssen sorgfältig geplant werden, weil sie bei fehlerhafter Beurteilung das Ergebnis Ihres Unternehmens erheblich belasten können.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) macht den größten Teil der Steuereinnahmen des Bundes aus. Sie verhält sich im Leistungsverkehr zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern grundsätzlich neutral. Ihre Komplexität führt allerdings nicht selten zu fehlerhafter Anwendung mit schwerwiegenden Konsequenzen.
Werden etwa Formvorschriften nicht eingehalten oder Nachweispflichten nicht erfüllt, kann die Umsatzsteuer sich margenmindernd auswirken. Steuerbefreiungsvorschriften wiederum entlasten zwar zahlreiche Umsätze von der Umsatzsteuer, schließen allerdings mitunter den Vorsteuerabzug aus.
Zudem ändert sich das Umsatzsteuerrecht durch die Einflüsse des Europäischen Gerichtshofs und der EU-Kommission so rasant wie kein anderes Steuerrechtsgebiet. Trotz der EU-weiten Harmonisierung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie kommt es immer wieder zu Abweichungen zwischen den Mitgliedstaaten. So ist es insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften herausfordernd, alle wesentlichen Aspekte im Blick zu haben.
Durch vorausschauende Planung sowie Gestaltung von Leistungsbeziehungen und Verträgen gelingt es jedoch, die Umsatzsteuer zu optimieren und Fehlbeurteilungen zu vermeiden.
Zölle und Verbrauchsteuern
Daneben gewinnen auch Einfuhrabgaben und besondere Verbrauchsteuern weiterhin an Bedeutung für den Geschäftsverkehr. Zollabgaben sind im globalen Handel ein Kostenfaktor, der oft erheblich zu Buche schlägt. Gleichzeitig gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten, Gebrauch von Zollverfahren zu machen, welche Zölle mindern oder ganz vermeiden. Viele Unternehmen müssen sich auch mit Fragen aus dem Verbrauchsteuerbereich auseinandersetzen, z.B. in Zusammenhang mit Strom, Mineralölerzeugnissen oder Branntwein.
Als erfahrene Berater im Bereich Zölle und Verbrauchsteuern bieten wir Ihnen bei all diesen Herausforderungen die Unterstützung, die Sie brauchen. Internationale Fragestellungen klären wir für Sie, sofern erforderlich, schnell und pragmatisch mit unserem globalen Netzwerk INPACT, dem über 140 Partnerunternehmen in 70 Ländern angehören. In unserer regelmäßigen Mandanteninformation informieren wir Sie zudem über aktuelle Gesetzesänderungen sowie Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Verwaltung.
Unsere Leistungen im Bereich Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern im Überblick
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Beratung zu allen umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Fragen
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Umsatzsteuerliche Optimierung von Leistungsbeziehungen
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Vorsteueroptimierung, z.B. bei Unternehmen mit gemischten Umsätzen
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Umsatzsteuerliche Registrierungen im In- und Ausland
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Vorsteuervergütungsverfahren und andere Erklärungspflichten im In- und Ausland
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Begleitung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen
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Erstellung verbrauchsteuerrechtlicher Erklärungen
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Unterstützung bei Zollprüfungen und behördlichen Verfahren mit den Hauptzollämtern oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren