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    Steuerberatung

    Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern

    Umsatzsteuer und Zölle müssen sorgfältig geplant werden, weil sie bei fehler­hafter Beurteilung das Ergebnis Ihres Unter­nehmens erheblich belasten können.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) macht den größten Teil der Steuer­einnahmen des Bundes aus. Sie verhält sich im Leistungs­verkehr zwischen vorsteuer­abzugs­berechtigten Unter­nehmern grund­sätzlich neutral. Ihre Komplexität führt allerdings nicht selten zu fehler­hafter Anwendung mit schwer­wiegenden Konsequenzen.

Werden etwa Formv­orschriften nicht eingehalten oder Nachweis­pflichten nicht erfüllt, kann die Umsatz­steuer sich margen­mindernd auswirken. Steuer­befreiungs­vorschriften wiederum entlasten zwar zahl­reiche Umsätze von der Umsatz­steuer, schließen allerdings mitunter den Vorsteuer­abzug aus.

Zudem ändert sich das Umsatz­steuer­recht durch die Einflüsse des Europäischen Gerichts­hofs und der EU-Kommission so rasant wie kein anderes Steuer­rechts­gebiet. Trotz der EU-weiten Harmoni­sierung durch die Mehrwert­steuer­system­richt­linie kommt es immer wieder zu Abweichungen zwischen den Mitglied­staaten. So ist es insbesondere bei grenz­über­schreitenden Geschäften heraus­fordernd, alle wesentlichen Aspekte im Blick zu haben.

Durch voraus­schauende Planung sowie Gestaltung von Leistungs­beziehungen und Verträgen gelingt es jedoch, die Umsatz­steuer zu optimieren und Fehl­beurteilungen zu vermeiden.

Zölle und Verbrauch­steuern

Daneben gewinnen auch Einfuhr­abgaben und besondere Verbrauch­steuern weiterhin an Bedeutung für den Geschäfts­verkehr. Zoll­abgaben sind im globalen Handel ein Kosten­faktor, der oft erheblich zu Buche schlägt. Gleich­zeitig gibt es aber zahl­reiche Möglich­keiten, Gebrauch von Zoll­verfahren zu machen, welche Zölle mindern oder ganz vermeiden. Viele Unter­nehmen müssen sich auch mit Fragen aus dem Verbrauch­steuer­bereich auseinandersetzen, z.B. in Zusammenhang mit Strom, Mineral­öl­erzeug­nissen oder Brannt­wein.

Als erfahrene Berater im Bereich Zölle und Verbrauch­steuern bieten wir Ihnen bei all diesen Heraus­forderungen die Unter­stützung, die Sie brauchen. Inter­nationale Frage­stellungen klären wir für Sie, sofern erforderlich, schnell und pragmatisch mit unserem globalen Netzwerk INPACT, dem über 140 Partner­unter­nehmen in 70 Ländern angehören. In unserer regel­mäßigen Mandanten­information informieren wir Sie zudem über aktuelle Gesetzes­änderungen sowie Neuig­keiten aus Recht­sprechung und Verwaltung.

Ihre Kontaktperson

Unsere Leistungen im Bereich Umsatz­steuer, Zölle und Verbrauch­steuern im Überblick

  • Beratung zu allen umsatz­steuer­lichen und zoll­recht­lichen Fragen

  • Umsatz­steuerliche Optimierung von Leistungs­beziehungen

  • Vorsteuer­optimierung, z.B. bei Unter­nehmen mit gemischten Umsätzen

  • Umsatz­steuer­liche Registrierungen im In- und Ausland

  • Vorsteuer­vergütungs­verfahren und andere Erklärungs­pflichten im In- und Ausland

  • Begleitung von Betriebs­prüfungen, Umsatz­steuer-Sonder­prüfungen und Umsatzsteuer-Nach­schauen

  • Erstellung verbrauch­steuer­recht­licher Erklärungen

  • Unterstützung bei Zoll­prüfungen und behörd­lichen Verfahren mit den Haupt­zoll­ämtern oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle

  • Führung von außer­gerichtlichen und gerichtlichen Rechts­behelfs­verfahren

Ihre Kontaktperson