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    Wirtschaftsprüfung

    Gesetzliche und freiwillige Abschluss­prüfung

    Die Bedeutung der Jahres- und Konzern­abschluss­prüfung geht weit über die bloße Erfüllung gesetz­licher Vorgaben hinaus. Unsere unabhängige Prüfung sichert die Qualität Ihrer Finanz­bericht­erstattung und festigt so das Vertrauen aller Abschluss­adressaten.

Gesetzliche Jahres- und Konzern­abschluss­prüfungen

Sinn und Zweck einer Abschluss­prüfung ist nicht allein die Prüfung der konkreten Zahlen. Auch die Fest­stellung möglicher Probleme, die Besprechung mit dem Management und letzt­endlich die Diskussion möglicher Lösungs­ansätze sind wichtige Bestand­teile. Unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke vermitteln wir Ihnen, um Ihr Unter­nehmen im positiven Sinne weiter­zu­entwickeln.

Die Prüfung wird durch einen erfahrenen Prüfungs­leiter koordiniert. Bei der Zusammen­stellung Ihres Prüfungs­teams achten wir insbesondere auf personelle Kontinuität und Praxis­kenntnis Ihrer Branche.

Freiwillige Abschlussprüfungen

Als Gegenstand freiwilliger Prüfungen kommen sämtliche im Zusammen­hang mit der Tätigkeit Ihres Unter­nehmens stehenden Sach­verhalte in Betracht. Freiwillige Prüfungen sind eine Möglichkeit, mehr Sicherheit über die Voll­ständigkeit und Richtigkeit Ihres Jahres­abschlusses zu erlangen, die auch ihren Kredit­gebern gefällt – vor allem, wenn Sie diese unaufgefordert vornehmen. Sie eignen sich auch insbesondere als internes Kontroll­instrument, beispiels­weise hinsicht­lich der von Ihnen eingesetzten Geschäfts­führung oder hinsicht­lich der Funktion Ihres internen Kontroll­systems.

Denken Sie auch an die Möglichkeit, Prüfungen durch einen Wirtschafts­prüfer vertraglich zu vereinbaren. Nutzen Sie vor einer Trans­aktion, bei Abschluss eines Kredit­vertrags und auch im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge diese Expertise, Ihre Entscheidung optimal vorzu­bereiten.

Unsere Leistungen im Bereich Abschluss­prüfung im Überblick

  • Gesetzliche Jahres- und Konzern­abschluss­prüfung nach HGB

  • Prüfung der Rechnungs­legung nach inter­nationalen Standards (IFRS)

  • Prüfung von Reporting­packages nach HGB und IFRS

  • Freiwillige Abschluss­prüfungen