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    Steuerberatung

    Allgemeine Steuerberatung

    Im Steuerrecht gibt es weder Still­stand noch Routine – jeder Steuer­sach­verhalt ist anders und das Regelwerk verändert sich ständig.

Nichts ist beständiger als der Wandel

Die Steuer­gesetz­gebung und die Steuerrecht­sprechung, aber auch die dazuge­hörigen Verwaltungs­anweisungen sind bereits sehr umfang­reich. Sie unterliegen aber dennoch einem kontinuier­lichen weiteren Wandel und Wachstum. Steuer­pflichtige sehen sich mit der Heraus­forderung konfrontiert, alle Änderungen im Blick haben zu müssen, um vorteil­hafte Regelungen zu nutzen und Rechts­verstöße zu vermeiden.

Um in dieser Situation die Übersicht zu behalten, benötigen Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen einen kompetenten Partner. Das A und O für eine fundierte, präzise und effiziente Steuer­beratung sind aktuelle Informa­tionen, Wissen und Erfahrung.

Wir haben Steuer­änderungen laufend im Blick und informieren Sie monat­lich über wichtige Neuerungen. In regel­mäßigen Abständen identi­fizieren wir proaktiv Gestaltungs­möglichkeiten und Handlungs­bedarf, damit Sie unterm Strich nicht zu viel Steuern zahlen müssen.

Oftmals verfährt die Finanz­verwaltung im Rahmen ihrer Entscheidungs- und Ermessens­spiel­räume nicht einheit­lich. Dies erschwert die Steuer­planung zusätzlich. In solchen Zweifels­fällen erstellen wir gutachter­liche Stellung­nahmen oder richten verbindliche Auskünfte an die Finanz­verwaltung – damit Sie vor Durchführung einer Gestaltung auf der sicheren Seite sind.

Keine Angst vor der nächsten Betriebs­prüfung

Führt das Finanzamt eine Außen­prüfung durch, herrscht in jedem Unter­nehmen Anspannung. Sie müssen dem Betriebs­prüfer relevante Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen und seine Nach­fragen beantworten. Eine Betriebs­prüfung bindet aber nicht nur Ihre Ressourcen, es drohen auch böse Überraschungen und kontro­verse Diskussionen mit der Finanz­verwaltung.

Um das zu vermeiden, bereiten wir mit Ihnen zusammen im Vorfeld Ihr Unter­nehmen auf die anstehende Außen­prüfung vor. Während der Betriebs­prüfung stehen wir Ihnen zur Wahrung Ihrer Interessen und Rechte jederzeit zur Seite und unter­stützen Sie selbst­verständlich auch bei der Betriebs­besichtigung sowie der Abschluss­besprechung.

Wir sind streitbar, wenn es darauf ankommt

Darüber hinaus wahren wir erforderlichen­falls im Rahmen unserer steuer­lichen Durchsetzungs- und Abwehr­beratung Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanz­verwaltung.

Unsere Gestaltungs­beratung ist zwar grund­sätzlich streit­vermeidend ausgerichtet. Sollte eine Einigung mit der Finanz­verwaltung aber nicht zu erreichen sein, führen wir für Sie ein Einspruchs­verfahren beim Finanzamt sowie das ggf. anschließende Klage­verfahren vor dem Finanz­gericht, selbst­verständlich nachdem wir Sie zuvor über die realistischen Erfolgs­aussichten aufgeklärt haben. Dabei können wir auf umfang­reiche praktische Erfahrung bei der Führung von Finanz­gerichts­prozessen zurückgreifen.

Unsere Leistungen im Bereich allgemeine Steuer­beratung im Überblick

  • Beratung zu allen steuerlichen Frage­stellungen, Handlungs­bedarf und Gestaltungs­möglich­keiten

  • Stellen von steuerlich relevanten Anträgen aller Art

  • Gutachterliche Klärung von steuer­lichen Einzel­fragen

  • Abstimmung mit der Finanz­verwaltung

  • Einholung von verbind­lichen Auskünften

  • Vorbereitung und Betreuung von Betriebsprüfungen

  • Prüfung von Steuer­bescheiden

  • Führung von Rechts­behelfs­- und Finanz­gerichts­verfahren