Allgemeine Steuerberatung
Im Steuerrecht gibt es weder Stillstand noch Routine – jeder Steuersachverhalt ist anders und das Regelwerk verändert sich ständig.
Nichts ist beständiger als der Wandel
Die Steuergesetzgebung und die Steuerrechtsprechung, aber auch die dazugehörigen Verwaltungsanweisungen sind bereits sehr umfangreich. Sie unterliegen aber dennoch einem kontinuierlichen weiteren Wandel und Wachstum. Steuerpflichtige sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, alle Änderungen im Blick haben zu müssen, um vorteilhafte Regelungen zu nutzen und Rechtsverstöße zu vermeiden.
Um in dieser Situation die Übersicht zu behalten, benötigen Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen einen kompetenten Partner. Das A und O für eine fundierte, präzise und effiziente Steuerberatung sind aktuelle Informationen, Wissen und Erfahrung.
Wir haben Steueränderungen laufend im Blick und informieren Sie monatlich über wichtige Neuerungen. In regelmäßigen Abständen identifizieren wir proaktiv Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf, damit Sie unterm Strich nicht zu viel Steuern zahlen müssen.
Oftmals verfährt die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Entscheidungs- und Ermessensspielräume nicht einheitlich. Dies erschwert die Steuerplanung zusätzlich. In solchen Zweifelsfällen erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen oder richten verbindliche Auskünfte an die Finanzverwaltung – damit Sie vor Durchführung einer Gestaltung auf der sicheren Seite sind.
Keine Angst vor der nächsten Betriebsprüfung
Führt das Finanzamt eine Außenprüfung durch, herrscht in jedem Unternehmen Anspannung. Sie müssen dem Betriebsprüfer relevante Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen und seine Nachfragen beantworten. Eine Betriebsprüfung bindet aber nicht nur Ihre Ressourcen, es drohen auch böse Überraschungen und kontroverse Diskussionen mit der Finanzverwaltung.
Um das zu vermeiden, bereiten wir mit Ihnen zusammen im Vorfeld Ihr Unternehmen auf die anstehende Außenprüfung vor. Während der Betriebsprüfung stehen wir Ihnen zur Wahrung Ihrer Interessen und Rechte jederzeit zur Seite und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Betriebsbesichtigung sowie der Abschlussbesprechung.
Wir sind streitbar, wenn es darauf ankommt
Darüber hinaus wahren wir erforderlichenfalls im Rahmen unserer steuerlichen Durchsetzungs- und Abwehrberatung Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanzverwaltung.
Unsere Gestaltungsberatung ist zwar grundsätzlich streitvermeidend ausgerichtet. Sollte eine Einigung mit der Finanzverwaltung aber nicht zu erreichen sein, führen wir für Sie ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt sowie das ggf. anschließende Klageverfahren vor dem Finanzgericht, selbstverständlich nachdem wir Sie zuvor über die realistischen Erfolgsaussichten aufgeklärt haben. Dabei können wir auf umfangreiche praktische Erfahrung bei der Führung von Finanzgerichtsprozessen zurückgreifen.
Unsere Leistungen im Bereich allgemeine Steuerberatung im Überblick
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Beratung zu allen steuerlichen Fragestellungen, Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten
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Stellen von steuerlich relevanten Anträgen aller Art
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Gutachterliche Klärung von steuerlichen Einzelfragen
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Abstimmung mit der Finanzverwaltung
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Einholung von verbindlichen Auskünften
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Vorbereitung und Betreuung von Betriebsprüfungen
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Prüfung von Steuerbescheiden
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Führung von Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren