Sonderprüfungen
Neben der Jahresabschlussprüfung ergeben sich vielfältige Gründe für zusätzliche Prüfungen, die eine kompetente Unterstützung durch unabhängige Sachverständige erforderlich machen.
Die Prüfung zum besonderen Anlass
Im Gegensatz zur jährlich stattfindenden Jahresabschlussprüfung handelt es sich bei Sonderprüfungen um einmalig oder unregelmäßig stattfindende Prüfungsleistungen zu besonderen Anlässen. Hierbei ist zu unterscheiden in gesetzlich vorgeschriebene und freiwillig durchgeführte Sonderprüfungen.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen
Gesetzlich festgelegte Sonderprüfungen finden sich unter anderem im Aktienrecht, z.B. die Prüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen (§§ 183 Abs. 3, 194 Abs. 4 AktG) oder die Gründungs- und Nachgründungsprüfung (§§ 33, 52 AktG). Des Weiteren unterstützen wir Sie bei Prüfungen, die sich aus dem Umwandlungsgesetz ergeben, beispielsweise die Verschmelzungsprüfung nach § 9 UmwG.
Darüber hinaus bieten wir diverse andere gesetzliche Sonderprüfungsleistungen an, wie z.B. Prüfungen auf Grundlage des § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder die Prüfung nach § 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts (HGrG).
Freiwillige Sonderprüfungen
Außerdem übernehmen wir freiwillige Sonderprüfungsleistungen für Sie. Hierzu zählen insbesondere Kreditwürdigkeits- und Unterschlagungsprüfungen. Als sachverständige Dritte garantieren wir Unabhängigkeit und Vertraulichkeit. Zudem unterstützen wir Sie bei der Überwachung Ihres internen Kontrollsystems. Ein wirksames internes Kontrollsystem ermöglicht Ihnen Transparenz über Abläufe und Prozesse in Ihrem Unternehmen und bildet damit die Grundlage für eine funktionierende Risikosteuerung.
Unsere Sonderprüfungsleistungen im Überblick
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Aktienrechtliche Sonderprüfungen
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Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
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Gründungsprüfung
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Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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Prüfung ausgelagerter Geschäftsprozesse
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Prüfung des internen Kontrollsystems
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Prüfung der Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems
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Prüfung nach Verpackungsverordnung (VerpackV)
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Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 16 MaBV)
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Zuwendungsprüfungen
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Kreditwürdigkeitsprüfungen
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Unterschlagungsprüfungen
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Forensische Prüfungen
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Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
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Mittelverwendungsprüfung bei Landes-, Bundes- und EU-Zuschüssen
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Sanierungsprüfungen
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Prüfung gemäß § 69 Insolvenzordnung (Geldverkehr und -bestand im Insolvenzverfahren)
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Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
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Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen