Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
Im Laufe Ihres Lebens haben Sie mit Ihrer unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit oder erfolgreichen Investitionen ein Vermögen aufgebaut. Ihr Lebenswerk soll dauerhaft erhalten bleiben. Doch wer kommt, wenn Sie gehen?
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge rechtzeitig planen
Unternehmer sollten sich rechtzeitig mit der Übertragung ihres Vermögens in die nächste Generation auseinandersetzen. Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist nicht nur eine sehr persönliche Sache, sondern auch eine strategische Herausforderung. Für die Unternehmensnachfolge muss ein passender Nachfolger identifiziert werden. Oftmals fehlt die nächste Generation oder diese erscheint nicht geeignet für die Übernahme des Betriebs.
Auch die Verteilung von privatem Vermögen ist regelmäßig emotional behaftet und erfordert schwierige Entscheidungen. Deshalb wird die notwendige Auseinandersetzung mit dem Thema Nachfolge häufig aufgeschoben. Eine fehlende oder fehlerhafte Nachfolgeplanung birgt jedoch gravierende wirtschaftliche, rechtliche und vor allem steuerliche Risiken.
Richtig Verschenken und Vererben – so gelingt die Nachfolge
Wir sind zertifizierte Berater für Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV) und wurden vom Handelsblatt als exzellente Kanzlei im Fachgebiet Erben und Schenken sowie Unternehmensnachfolge mehrfach ausgezeichnet. Durch unsere praktische Erfahrung in der Planung und Umsetzung einer Vielzahl erfolgreicher Unternehmens- und Vermögensnachfolgen verfügen wir neben der notwendigen Fachkompetenz auch über das erforderliche Feingefühl, um Ihre Nachfolge unter Berücksichtigung familiärer und zwischenmenschlicher Belange bestmöglich zu lösen.
Die Basis für die Machbarkeit und den Erfolg einer Vermögensübergabe ist eine umfassende und rechtzeitige Planung. Je früher diese beginnt, desto flexibler und vielfältiger sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Bedarf holen wir Experten aus den Disziplinen Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung ins Boot. Denn für eine optimale Nachfolgeberatung müssen mitunter Fragen aus Steuerrecht, Bewertungsrecht und Erbrecht übergreifend beantwortet werden.
Aus Sicht der Steuerplanung gilt es, einkommensteuerliche Übertragungshemmnisse zu identifizieren und durch sorgfältige Gestaltung zu gewährleisten, dass bei der Übertragung auf die nächste Generation keine stillen Reserven besteuert werden. Daneben spielt natürlich die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jeder Nachfolgeplanung eine Schlüsselrolle.
Für die Höhe der steuerlichen Belastung ist regelmäßig die Bewertung der Vermögenswerte von erheblicher Bedeutung und ein wichtiges Gestaltungsinstrument. Wir nehmen die Bewertung Ihrer Immobilien nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes unter Berücksichtigung regional gültiger Bewertungsparameter ebenso vor wie die Bewertung Ihres Unternehmens, sei es im vereinfachten Ertragswertverfahren oder nach einem andere anerkannten Verfahren zur Unternehmensbewertung.
Im Anschluss an die Übergabe unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Anzeigepflichten sowie bei der Erstellung der Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen.
Gestaltungsmöglichkeiten ohne Nachfolgeplanung
Fehlt es an einer Nachfolgeplanung und ist der Erbfall eingetreten, liegt das Kind zunächst im Brunnen. Trotzdem gibt es selbst dann noch Gestaltungsmöglichkeiten, um die Erbschaftsteuer zumindest zu reduzieren – etwa durch eine Ausschlagung oder eine Geltendmachung von Pflichtteilen oder des Zugewinnausgleichs.
Gerne beraten wir Sie auch zu Erbauseinandersetzungen. Denn wenn Nachlassgegenstände unter den Erben nicht entsprechend der Erbquoten verteilt werden, drohen Schenkungsteuer, Einkommensteuer oder Grunderwerbsteuer.
Unsere Leistungen zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge im Überblick
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Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
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Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
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Begleitende Umstrukturierungsmaßnahmen
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Steuerliche Testamentsgestaltung
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Steuerliche Optimierung nach eingetretenem Erbfall
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Testamentsvollstreckung
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Schenkungsteuererklärungen
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Erbschaftsteuererklärungen
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Unternehmensbewertungen
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Immobilienbewertungen