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Treppenaufgang
Steuerberatung

Unternehmens­nachfolge und Vermögens­nachfolge

Im Laufe Ihres Lebens haben Sie mit Ihrer unter­nehmerischen bzw. beruf­lichen Tätigkeit oder erfolg­reichen Investitionen ein Vermögen aufgebaut. Ihr Lebens­werk soll dauerhaft erhalten bleiben. Doch wer kommt, wenn Sie gehen?

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – Unter­nehmens­nachfolge und Vermögens­nachfolge rechtzeitig planen

Unternehmer sollten sich recht­zeitig mit der Übertragung ihres Vermögens in die nächste Generation auseinander­setzen. Die Gestaltung der Unternehmens­nachfolge ist nicht nur eine sehr persönliche Sache, sondern auch eine strategische Heraus­forderung. Für die Unternehmens­nachfolge muss ein passender Nachfolger identifiziert werden. Oftmals fehlt die nächste Generation oder diese erscheint nicht geeignet für die Übernahme des Betriebs.

Auch die Verteilung von privatem Vermögen ist regel­mäßig emotional behaftet und erfordert schwierige Entscheidungen. Deshalb wird die notwendige Auseinander­setzung mit dem Thema Nachfolge häufig aufgeschoben. Eine fehlende oder fehler­hafte Nachfolge­planung birgt jedoch gravierende wirtschaft­liche, recht­liche und vor allem steuer­liche Risiken.

Richtig Verschenken und Vererben – so gelingt die Nachfolge

Wir sind zertifizierte Berater für Unternehmens­nachfolge, Testaments­voll­streckung und Nachlass­verwaltung (DStV) und wurden vom Handels­blatt als exzellente Kanzlei im Fach­gebiet Erben und Schenken sowie Unter­nehmens­nachfolge mehrfach ausgezeichnet. Durch unsere praktische Erfahrung in der Planung und Umsetzung einer Viel­zahl erfolg­reicher Unternehmens- und Vermögens­nachfolgen verfügen wir neben der notwendigen Fach­kompetenz auch über das erforderliche Fein­gefühl, um Ihre Nachfolge unter Berück­sichtigung familiärer und zwischen­menschlicher Belange bestmöglich zu lösen.

Die Basis für die Machbar­keit und den Erfolg einer Vermögens­übergabe ist eine umfassende und recht­zeitige Planung. Je früher diese beginnt, desto flexibler und viel­fältiger sind die Gestaltungs­möglich­keiten. Bei Bedarf holen wir Experten aus den Disziplinen Wirtschafts­prüfung und Rechts­beratung ins Boot. Denn für eine optimale Nachfolge­beratung müssen mitunter Fragen aus Steuer­recht, Bewertungs­recht und Erbrecht über­greifend beantwortet werden.

Aus Sicht der Steuer­planung gilt es, einkommen­steuer­liche Übertragungs­hemm­nisse zu identifizieren und durch sorg­fältige Gestaltung zu gewährleisten, dass bei der Über­tragung auf die nächste Generation keine stillen Reserven besteuert werden. Daneben spielt natürlich die Erbschaft- und Schenkung­steuer bei jeder Nachfolge­planung eine Schlüssel­rolle.

Für die Höhe der steuer­lichen Belastung ist regel­mäßig die Bewertung der Vermögens­werte von erheblicher Bedeutung und ein wichtiges Gestaltungs­instrument. Wir nehmen die Bewertung Ihrer Immobilien nach den Vor­schriften des Bewertungs­gesetzes unter Berück­sichtigung regional gültiger Bewertungs­parameter ebenso vor wie die Bewertung Ihres Unter­nehmens, sei es im vereinfachten Ertragswert­verfahren oder nach einem andere anerkannten Verfahren zur Unter­nehmens­bewertung.

Im Anschluss an die Übergabe unter­stützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Anzeige­pflichten sowie bei der Erstellung der Schenkung- und Erbschaft­steuer­erklärungen.

Gestaltungs­möglichkeiten ohne Nachfolge­planung

Fehlt es an einer Nachfolge­planung und ist der Erbfall eingetreten, liegt das Kind zunächst im Brunnen. Trotzdem gibt es selbst dann noch Gestaltungs­möglich­keiten, um die Erbschaft­steuer zumindest zu reduzieren – etwa durch eine Ausschlagung oder eine Geltend­machung von Pflicht­teilen oder des Zugewinn­ausgleichs.

Gerne beraten wir Sie auch zu Erbauseinander­setzungen. Denn wenn Nachlass­gegen­stände unter den Erben nicht entsprechend der Erbquoten verteilt werden, drohen Schenkung­steuer, Einkommen­steuer oder Grunderwerb­steuer.

Unsere Leistungen zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge im Überblick

  • Vermögens­nachfolge zu Lebzeiten

  • Unternehmens­nachfolge zu Lebzeiten

  • Begleitende Umstrukturierungs­maßnahmen

  • Steuerliche Testaments­gestaltung

  • Steuerliche Optimierung nach eingetretenem Erbfall

  • Testaments­voll­streckung

  • Schenkung­steuer­erklärungen

  • Erbschaft­steuer­erklärungen

  • Unternehmens­bewertungen

  • Immobilien­bewertungen